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Messungen von Wohnungen mit Laubengangerschließung

  

Entsprechend dem GebäudeEnergieGesetz (GEG) können Gebäude mittels einer Stichprobenmessung gemessen werden, was im Anhang NB der DIN EN ISO 9972 verankert ist.

Wenn die Luftdichtheit in einem gesamten Gebäude gemessen werden soll, kann eine Stichprobe von nur von außen erschlossenen gleichartigen Nutzeinheiten untersucht werden, anstatt das Gebäude zu messen. 

Die wichtigsten Vorgaben für eine solche Messung sind folgende:

  • Die Stichprobe muss aus mindestens 12 Nutzeinheiten bestehen und 20 % der gesamten Hüllfläche des Gebäudes umfassen. 
  • Es müssen mindestens drei Einheiten im obersten und im untersten Geschoss gemessen werden
  • Es müssen alle Bauweisen und Bauelemente des Gebäudes angemessen vertreten sein.
  • Zusätzlich zu den Stichproben müssen alle Nutzeinheiten untersucht werden, die über Flure und/oder Treppenhäuser erschlossen sind.
  • Auch Gebäudeteile, die innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche liegen und die für andere Nutzungen vorgesehen sind (Gewerbe/Praxen etc.) müssen ebenfalls gemessen werden.
  • Die Messung muss für jede Nutzeinheit der Stichproben und für weitere zu untersuchende Gebäudeteile durchgeführt werden, ohne innere Leckagen provisorisch abzudichten.
  • Leckagen innerhalb der einzelnen Nutzungseinheiten dürfen nicht abgedichtet werden!
  • Schutzdruckmessungen sind zulässig. 

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Wir sind darauf spezialisiert das Unmögliche möglich zu machen. Auf Wunsch messen wir auch an den Wochenenden oder in den Nachtstunden.