Blowerdoor Rheinland
Jakobstr. 22, 53227 Bonn
Jakobstr. 22, 53227 Bonn
Weil BLOWERDOOR-RHEINLAND der optimale Partner für Ihre BLOWERDOOR-MESSUNG im Großraum KÖLN, BONN, KOBLENZ, RHEIN-SIEG-KREIS, EIFEL, HUNSRÜCK und dem BERGISCHEN LAND ist. Nur ein erfahrener Messdienstleister mit vielen Messungen im Jahr, kennt die wahren Schwachstellen und fachgerechten Lösungen.
Sicherlich hat diese Berufsgruppe viel Erfahrung mit Baumängeln. Allerdings sind die Problemstellungen beim Thema Luftdichtheit derart komplex, dass nur Spezialisten die gesamte Bandbreite kennen können. Sich ständig ändernde Produkte und immer neue Vorgaben des Gesetzgebers erfordern eine derart intensive Fortbildung in diesem Bereich, die von "Allgemein"-Gutachtern kaum geleistet werden kann.
Ein hohes Maß an Erfahrung und Routine sorgt dafür, dass wir unsere BLOWERDOOR-PRÜFTERMINE rationell vorbereiten und durchführen können. Modernste Technik unterstützt effizientes arbeiten. Eine klare Preisstruktur sorgt dafür, dass der Kunde immer im Bilde ist, was er benötigt, bekommt und bezahlen muss. Bei uns warten auf den Kunden keine versteckten Kosten. Als spezialisierter BLOWERDOOR-MESSDIENSTLEISTER konzentrieren wir uns - im Gegensatz zu allgemeinen Bau-Sachverständigen - auf das Wesentliche.
Der Grenzwert wird nur für die Einhaltung der EnEV/GEG benötigt. Eine luftdichte Hülle wird damit nicht bestätigt. Auch kleinste Leckagen, die noch im Toleranzbereich des Grenzwertes liegen, können -besonders im Dachbereich- erhebliche Schäden verursachen. "Ein bisschen undicht" gibt es nicht. Luftdicht bedeutet absolut dicht!
Die Grenzwerte, n50 = 3,0 bei Gebäuden ohne kontrollierte Lüftung, 1,5 mit kontrollierter Lüftung und 0,6 für Passivhäuser, sind grundsätzlich gesetzliche Vorgaben und unabhängig von der KfW. In der zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Unternehmer können und sollten schärfere Werte formuliert werden. Allerdings läßt die KfW -je nach Förderprogramm- auch abweichende Grenzwert -insbesondere bei der Sanierung- zu.
Nur, wenn das Mauerwerk luftdicht ausgebildet ist. Ansonsten müssen die Außen- und evtl. auch angrenzende Innenwände zumindest an den Fugen gespachtelt oder mit einem Glattstrich versehen werden. Das Mauerwerk muss von innen luftdicht erstellt sein!
Bei einer Blowerdoor-Messung durch Blowerdoor-Rheinland wird gemessen wieviel Luft ein Haus durch Löcher/Leckagen verliert.
Für eine Blowerdoor-Messung baut Blowerdoor-Rheinland ein spezielles Gebläse in eine Türe oder ein Fenster ein und bläst damit die Luft in das Gebäude hinein oder heraus.
Die Begriffe Blowerdoor-Test und Blowerdoor-Messung haben keine allgemeingültige, feste Bedeutung. Bei Blowerdoor-Rheinland ist der Blowerdoor-Test die Bezeichnung für eine Qualitätsüberprüfung (intensive Leckagesuche)
Die Kosten für eine Blowerdoor-Messung sind abhängig vom Aufwand. Grundsätzlich errechnen sich die Preise für nach dem zeitlichen Aufwand, der Anzahl der benötigten Mitarbeiter und Gebläse. Blowerdoor-Rheinland ist bekannt für eine faire Preisgestaltung und zählt zu den preiswerten Anbietern.
Für eine BLOWERDOOR-MESSUNG z. B. nach DIN EN 13829/DIN EN ISO 9972 muss die Gebäudehülle fertiggestellt sein! Das bedeutet, alle Bauteile, die die luftdichte Hülle durchdringen, müssen eingebaut sein. Dazu gehören besonders die Außenfenster und -türen, also auch die Haus- bzw. Wohnungstüre. Alle anderen Durchdringungen z.B. für die Lüftungsanlage müssen zumindest eine Verrohrrung vorweisen. Sollte ein Bauteil noch nicht eingebaut sein, muss dies im BLOWERDOOR-PRÜFBERICHT vermerkt sein und kann dazu führen, dass das Messergebnis im weiteren Verfahren nicht anerkannt wird.
Ein BLOWERDOOR-TEST von BLOWERDOOR-RHEINLAND ist eine spezielle Untersuchung der Bauqualität. Hier wird gezielt jeder Bereich der luftdichten Hülle auf Ausführungsqualität und Dichtigkeit untersucht. Der beste Zeitpunkt ist, wenn die luftdichte Hülle weitestmöglich fertiggestellt ist aber noch alle Bereiche/Bauteilanschlüsse sichtbar sind, also vor Einbau der Verkleidungen (Gipskarton, OSB usw) und Estrich. Da bei dieser BLOWERDOOR-UNTERSUCHUNG normalerweise noch keine Messreihe, sondern nur der n50-Wert durch eine Ein-Punkt-Messung ermittelt wird, kann dies auch durchgeführt werden, wenn statt der Haustüre lediglich eine Bautüre eingebaut ist.
Eine BLOWERDOOR-MESSUNG ist Pflicht, wenn bei der Bilanzierung des Energiebedarfs des Gebäudes (Lüftungswärmeverluste) mit einem verminderten Luftwechsel von 0,6 h¯¹ gerechnet worden ist. Ebenfalls ist die BLOWERDOOR-UNTERSUCHUNG erforderlich, wenn der Nachweis der erreichten Luftdichtheit gegenüber der Bank, zum Beispiel der KfW oder einer anderen Förderstelle (z. B. progress nrw) vorgeschrieben ist.
z.B. für die KfW-Effizienzhaus-Programme 70, 55, 40 sind BLOWERDOOR-MESSUNGEN verpflichtend.
Ein LÜFTUNGSKONZEPT ist bei Neubauten grundsätzlich Pflicht. Außerdem wird es vom Gesetzgeber gefordert, wenn bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche erneuert wird.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert in § 6 die "dauerhaft luftundurchlässige wärmeübertragende Umfassungsfläche entsprechend den anerkannten Regeln der Technik" auszuführen und verweist auf die entsprechende DIN-Normen wie DIN 4108-2 und DIN 4108-3. In der DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden werden weitere Hinweise zum luftdichten Bauen gegeben. "Die Luftdichtheitsschicht ist sorgfältig zu planen, auszuschreiben und auszuführen." Im Rahmen des Fördermittelprogramms 151 fordert die KfW grundsätzlich ein Luftdichtheitskonzept!
Ein-Punkt-Messung Blowerdoor n50/q50 (Differenzdruckmessung) Zur Leckageortung und zur ersten Abschätzung eines Kennwertes (z.B. Luftwechselrate n50 oder Luftdurchlässigkeit q50) ist eine Ein-Punkt-Messung bei konstanter Gebäudedruckdifferenz hilfreich. Diese kann mit einer Blowerdoor-Messanlage und einem Differenzdruckmessgerät erfolgen. Dazu wird das Gebläse eingebaut, ein Druck von 50 Pascal erzeugt, der aktuelle Volumenstrom ermittelt, durch das beheizte Nettolumen dividiert und ergibt so den n50-Wert für die Luftwechselrate oder den q50-Wert für die Luftdurchlässigkeit, wenn man den Volumenstrom durch die Hüllfläche dividiert. Wichtig: Die Ein-Punkt-Messung ist KEINE Messung nach DIN EN 13829 bzw. DIN EN ISO 9972. Diese Normen fordern eine Messreihe mit mindestens 5 Messpunkten von mindestens 10 Pascal bis 50 Pascal.
Bewertungen
Wir sind darauf spezialisiert das Unmögliche möglich zu machen. Auf Wunsch messen wir auch an den Wochenenden oder in den Nachtstunden.
“ Von der Planung bis zur Abnahme wurden wir kompetent beraten und begleitet. Kann man wirklich weiterempfehlen. ”
“ Kompetente und freundliche Beratung. Alles aus einer Hand und dazu noch preiswert! ”
“ Sehr gutes Preis-/Leistungsniveau, schneller, freundlicher und kompetenter Service. ”
“ Schneller und kundenfreundlicher Service. Wir konnten die Messtermine am Wochenende durchführen. ”
“ Sehr ausführliche Erklärung, Top Beratung und schnelle Fehler Feststellung der Mängel am Gebäude. Dank diese Test mussten die Mängel von Fremdfirma beseitigt werden. Sehr gute Beratung bis sehr zufrieden, vielen Dank. ”
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