Info Telefon

(0)228 444 166

Blower-Door-Test

Grundsätzlich unterscheiden wir drei Verfahren:

mrdicht

BLOWERDOOR-do-it-yourself-LECKAGESUCHE

Für eine Leckagesuche wird unser Leihgebläse BLASE-MAXX in eine Öffnung (Fenster oder Türe) eingebaut und im Objekt zunächst ein Unterdruck erzeugt. Dann werden alle potentiellen Leckagen gesucht. Mit diesem Test können unangenehme Zugerscheinungen schnell aufgedeckt und meist auch schnell beseitigt werden.

Ein einfaches Abtasten mit der Hand reicht schon aus um Fehlerstellen zu finden. Zur Sichtbarmachung kann die Stärke der Luftströmung mittels Kunstnebel oder Rauch, eines Messgerätes (Thermoanemometer, Windmesser etc.) oder einer Wärmebildkamera (Thermografie) dargestellt werden.

BLOWERDOOR-TEST

Beim Blowerdoor-Test handelt es sich um eine ausführliche Leckagesuche durch unsere Fachprüfer, die während der Bauphase zur Qualitätskontrolle eingesetzt wird. Der Blowerdoor-Test ist genaugenommen der wichtigere Test und dient zur Überprüfung der Gebäudehülle.

  • wo und warum es zieht
  • wo Energie verloren geht
  • wo Schadstoffe eindringen können
  • wo Lärm eindringt
  • wo Feuchtigkeit eindringt
  • wo unangenehme Gerüche herkommen
  • und vieles mehr...

Ein Blowerdoor-Test oder eine Blowerdoor-Messung gibt Ihnen die Antwort. Blowerdoor Rheinland ist Ihr zuverlässiger Partner für Luftdichtheitsmessungen im Rheinland und Umgebung. Wir beraten Sie schon beim Neu-, Um- oder Ausbau Ihres Hauses und überprüfen und messen für Sie Ihr Objekt in Köln-Bonn und im Rheinland mit dem Topgerät der Branche, dem original Minneapolis BlowerDoor-Messsystem.

BLOWERDOOR-MESSUNG

Diese wird grundsätzlich im Nutzungszustand, nach Abschluss aller Arbeiten, ermittelt. Man kann, auch bei einem schon bezogenen Haus, problemlos noch den n50-Wert ermitteln. Die Blowerdoor-Messung gilt als Nachweis im Sinne der Energieeinsparverordnung und dient der Überprüfung des Endergebnisses der Luftdichtheit.

Bei einem KfW-Darlehen oder einem Gebäude mit Lüftungsanlage ist diese unbedingt erforderlich.

Für die Luftdichtheits-Messung sind 2 Verfahren anwendbar:

Verfahren A:
Messung im Nutzungszustand (bezugsfertig) - Dient zur Ermittlung der energetischen Qualität.


Fehler bei der Abdichtung können in diesem Bauzustand nur noch schlecht bis gar nicht behoben werden.
Das Verfahren A der DIN EN 13829 ist lediglich geeignet für die Feststellung derlüftungstechnischen Eigenschaften des Gebäudes. Mit diesem Verfahren kann z. B.eine für die Sicherstellung des erforderlichen Mindestluftwechsels "geplante unddefinierte Luftundichtigkeit" im Gebäude geprüft werden. Dies bezieht sichinsbesondere auf Außenwandluftdurchlässe bei freier Lüftung und alsNachströmöffnungen bei Abluftanlagen sowie auf kombinierte Zu- und Abluftanlagen. (Quelle: EnEG-Staffel 11 des DIBt)

Verfahren B:
Messung der Gebäudehülle - wird auch als Nachweis für dieKfW-Förderung benötigt.

In diesem Sinne ist auch das Prüfverfahren nach der DIN EN 13829 zu wählen. Da durch § 6 Absatz 1 EnEV Anforderungen an die Qualität der wärmeübertragenden Umfassungsfläche gestellt werden, ist das Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) der DIN EN 13829 anzuwenden. In diesem Verfahren wird die Qualität der Gebäudehülle ohne die eingebauten haustechnischen Anlagen bewertet. In diesem Verfahren ist es notwendig, alle Fenster und Fenstertüren zu schließen und Zu- bzw. Abluftdurchlässe von raumlufttechnischen Anlagen (dazu gehört nicht die direkt ins Freie fördernde Dunstabzugshaube), Außenwandluftdurchlässe (ALDLüftungseinrichtungen in der Außenwand nach DIN 1946-6) sowie die raumseitigen Öffnungen raumluftabhängiger Feuerstätten temporär abzudichten. Die nicht geplanten Leckagen oder der Lüftung dienenden Öffnungen (z. B. Briefkastenschlitze und Katzenklappen) bleiben unverändert und dürfen für die vorgesehene Prüfung nicht abgedichtet werden. Die Gebäudehülle muß fertiggestellt sein für die Abnahmemessung nach EnEV. Die Qualität der Gebäudehülle soll untersucht werden Absichtlich vorhandene Öffnungen werden geschlossen oder abgedichtet.

(Quelle: EnEG-Staffel 11 des DIBt)

Der Weg zur erfolgreichen Blowerdoor Messung

Eine erfolgreiche Blowerdoor-Messung ist von verschiedenen Faktoren abhängig

  • dem Prüfer
  • dem Objekt
  • den Unterlagen
  • den Witterungsbedingungen

Der Prüfer:
In Deutschland gibt es derzeit keine Einschränkungen des Personenkreise, die BlowerDoor-Messungen durchführen dürfen.

Nur für die seit dem 01. Januar 2009, im Rahmen von vor-Ort- Beratungen (BAFA) geförderten Tests der luftdichten Gebäudehülle ist vorgeschrieben, dass diese durch qualifizierte Personen ausgeführt werden müssen. Für diese Qualifizierungen genügt es, wenn diese durch den Besuch einer Fortbildungsmaßnahme belegt werden.

Leider sagt dies genauso wenig über die Qualität der Messung aus, wie verschiedene akademische Titel.

Ein guter Prüfer sollte nach den Richtlinien des FLiB geschult und bestenfalls auch dort zertifiziert sein sowie ausreichend Erfahrung vorweisen können. Die Prüfer von Blowerdoor-Rheinland aus Bonn, die einen Blowerdoor-Test oder eine Blowerdoor-Messung durchführen, erfüllen dieses Kriterien.

Das Objekt:
Aktuell gilt als einziges, gültiges Verfahren einer ordnungsgemäßen BlowerDoorMessung

  • Erforderliche Unterlagen für die Messung
  • Bestimmung des n50: Berechnung des belüfteten Innenraumvolumens entsprechend dem endgültigen Bauzustand (inkl. Treppenhaus, ohne Volumen der Innenwände und Decke, Fensternischen und Türdurchbrüche übermessen), berechnet aus Wohnfläche Nettogrundfläche mal mittlerer Raumhöhe
  • (Optionale) Bestimmung des w50: Berechnung der Nettogrundfläche des oben genannten Innenvolumens
  • (Optionale) Bestimmung des q50: Berechnung der Gebäudehüllfläche, die das obige Innenvolumen umschließt, soweit sie an Außenluft oder an unbeheizte Räume grenzt (Innenmaße, Innenwand- und Deckenanschlüsse übermessen)


Für die Erstellung eines Prüfberichts sollten folgende Unterlagen mit der Auftragserteilung zugesandt werden:

  • ein Satz Hauspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), M 1 : 100
  • Berechnung des A/V-Verhältnisses nach EnergieEinsparVerordnung (EnEV)
  • Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283
  • Berechnung der Netto-Grundfläche nach DIN 277
  • Berechnung des oben genannten Innenvolumens und optional der Gebäudehüllfläche

Das Zusenden einer Anfahrtbeschreibung bzw. eines Lageplans reduziert die Fahrtkosten, die optimale Vorbereitung den Zeitaufwand bei der Messung und damit die Gesamtkosten.


Bewertungen

Das sagen unsere Kunden

Wir sind darauf spezialisiert das Unmögliche möglich zu machen. Auf Wunsch messen wir auch an den Wochenenden oder in den Nachtstunden.